Angelbestimmungen
Hier finden Sie die Bestimmungen für das Freizeitangeln sowie Mindestmaße und weitere wichtige Informationen.
Mindestmaße für Fische
Für Makrele, Köhler (Seelachs), Leng, Katfisch (Seewolf) und Pollack (Pollack-Köhler) gelten keine Mindestmaße.
Für die folgenden Fischarten gelten nördlich des 62. Breitengrades seit dem 1. Januar 2024 diese Mindestmaße:
- Schellfisch: 40 cm
- Wittling: 32 cm
- Heilbutt: 84 cm
- Seehecht: 30 cm
- Scholle: 29 cm
- Meerforelle: 35 cm
- Dorsch (Kabeljau): 55 cm
- Rotbarsch: 32 cm
Wichtig: Heilbutte mit einer Länge von mehr als 2 Metern müssen zurückgesetzt werden.
